Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.aviaspace-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Aviaspace Bremen e.V..
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15. Oktober 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde am 20. November 2022 aktualisiert.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
Barrieren:
- Es liegen zu diesem Zeitpunkt keine Angaben des Webseiten-Inhalts in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vor.
Die auftraggebende Stelle bemüht sich um die Bereitstellung der Inhalte. - Auf der Startseite (und einigen anderen Seiten) werden Links zum Weiterlesen eines Artikels oder zu einer anderen Detailansicht nicht informativ betitelt. Leider haben wir darauf keinen Einfluss, da sich das Problem in der zugrunde liegenden Software befindet.
- Der Eigenname „AVIASPACE Bremen e.V.“ wird in Versalien geschrieben, was zu Problemen bei Vorleseprogrammen führen kann.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
WFB Wirtschaftsförderung Bremen
Abteilung Bremen Online
barrierefreiheit[at]bo-bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.